Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite

Anforderungen

Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wird eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit verlangt, dem wird hiermit Rechnung getragen.

Diese Webseiten werden redaktionell und technisch so gestaltet, dass sie den vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) entsprechen. Diese Richtlinien beschreiben, wie Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Webinhalten erhalten können.

Stand der Vereinbarungen mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt /Diese Anwendung ist überwiegend, aber noch nicht gänzlich barrierefrei. Die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) werden weitgehend erfüllt.

Im Moment werden folgende Funktionen unterstützt

  • Nachvollziehbarer logischer Aufbau von Seiten und Formularen
  • Ausreichende Kontraste
  • Responsives Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an
  • Für Bilder werden Alternativtexte hinterlegt, diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt, zudem wird beim Gleiten der Maus über ein Bild der Bildinhalt erläutert
  • Die browserseitige Vorlesefunktion von Texten (z.B. ab Firefox 49.0) wird unterstützt
  • Schrift/Darstellung im Browser vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“
  • Schrift/Darstellung im Browser verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-

Individuelle Systemeinstellungen

Sie können sich die Nutzung unserer Seiten dahingehend erleichtern, indem Sie auf die Vielzahl der Einstellungsmöglichkeiten (Kontrast, Farben etc.) zurückgreifen, die Ihr jeweiliges Gerät bietet

Schiedsstelle

Das Land Niedersachsen hat laut § 9 d, Abs.1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt